Stefan Krings, Partner von Rechtsanwälte Krings, Krebs und Kollegen, führt seit 1. März den neuen Standort der Kanzlei in Baesweiler. Er berät vor allem im Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Versicherungsrecht.

Krings, Krebs und Kollegen ist eine der führenden Rechtsanwaltskanzleien in Heinsberg und berät private und unternehmerische Mandanten in allen Fragen des Zivil- und des Strafrechts. Jetzt hat Stefan Krings, Partner der Kanzlei und Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, einen neuen Standort für die Kanzlei in Baesweiler begründet. Damit dehnt sich die Sozietät Richtung Süden aus und erweitert ihr Einzugsgebiet maßgeblich.

„Wir hatten immer mehr Anfragen für Mandanten aus Baesweiler, Alsdorf, Übach-Palenberg, Eschweiler, Herzogenrath und den übrigen Gemeinden im südlichen Kreis Heinsberg beziehungsweise dem Norden des Kreises Aachen. Da war es für uns ein logischer Schritt, in der Region dauerhaft einen Standort zu begründen“, sagt Stefan Krings, der das Krings, Krebs und Kollegen-Büro in Baesweiler leitet. Er betreut von dort aus sowohl seine Stammmandanten weiter als auch neue Mandanten aus Baesweiler und Umgebung.

Das neue Büro besteht seit dem 1. März. Die ersten Wochen seien bereits sehr gut angelaufen. „Die Akzeptanz hochwertiger und persönlicher Rechtsberatung ist sehr gut. Ich freue mich auf die langfristige Arbeit für die Mandanten in der Region“, sagt Stefan Krings, der eng mit seinen Kollegen in Heinsberg kooperiert und bestimmte Rechtsfragen mit ihnen gemeinsam bearbeitet.

Der Rechtsanwalt betreut seine Mandanten besonders im gesamten Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Versicherungsrecht. Dabei konzentriert er sich vor allem auf die Abwicklung von Verkehrsunfällen, die Durchsetzung und Abwehr von Haftungsforderungen und Versicherungsstreitigkeiten. Dazu gehört das gesamte Kredit- und Versicherungsvertragsrecht, betont Stefan Krings. „Es existieren viele Fälle, in denen Kredit- und Versicherungsnehmer unvorteilhafte Verträge mit Banken und Versicherungen abgeschlossen haben. Viele dieser Verträge sind jedoch mit ungültigen Widerrufsklauseln ausgestattet, sodass sie rückabgewickelt werden können.“

Das gelte zum Beispiel für Renten- und Lebensversicherungen, aber auch für Auto- und Immobilienkredite. „Die Kunden erhalten durch den Widerruf und die Rückabwicklung die Möglichkeiten, von den Verträgen zurückzutreten. Dann erhalten sie bei Renten- und Lebensversicherungen genau wie bei Immobilien- und Kfz-Darlehen das Geld inklusive aller gezahlten Gebühren zurück und können dann neue Verträge abschließen, die für sie viel günstiger sind“, erläutert Stefan Krings.

Natürlich hätten Banken, Versicherungen und Co. wenig Interesse daran, Widerrungen stattzugeben. Die Berechnungen der Ansprüche und die Klage gegen die Gesellschaften sollten daher von einem erfahrenen Rechtsanwalt durchgeführt werden. Dieser könne auch zugleich die Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung übernehmen, um die Kosten des Widerrufs zu decken. Schließlich könne dieser auch vor Gericht führen.

Stefan Krings blickt auf die Erfahrung mehrerer Dutzend dieser Verfahren zurück und kennt dementsprechend die Ansprüche der Versicherungs- und Kreditnehmer und die Abwehrstrategien der Gesellschaften genau. „Die Erfolgsaussichten für Kläger sind vor allem vor Gericht sehr hoch. Aber manchmal hilft schon ein rechtssicheres Schreiben, um die Kündigung aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung durchzusetzen. Ich kann daher Versicherungs- und Kreditnehmern nur raten, die Ansprüche durch einen Anwalt prüfen zu lassen.“