Nach dem Sturmschaden ist oftmals vor der Streitigkeit mit dem Versicherer. Ohne rechtliche Unterstützung versuchen Versicherungen häufig, Kunden unzureichend abzufinden. Ein versierter Anwalt kann Ihre Ansprüche gegen Ihre Versicherung durchsetzen.
Abgedeckte Dächer, zerstörte Autos, verwüstete Häuser und Gärten: Sturm „Eberhard“ hat für große Schäden gesorgt, auch in der Region Aachen. Der weltgrößte Rückversicherungsmakler Aon schätzt die versicherten Schäden auf 700 bis 800 Millionen Euro.
Doch eine Regulierung durch die Sachversicherung ist kein Selbstläufer. Denn erstens gilt: Hat ein Sturm einen Schaden am Eigentum des Versicherten verursacht, muss dieser aktiv werden, damit die Versicherung die Kosten übernimmt. Die grundsätzliche Voraussetzung für die Schadensregulierung ist eine Schadensmeldung, die fristgerecht eingereicht werden und bestimmte Informationen enthalten muss. Dazu gehören unter anderem eine detaillierte Beschreibung des Schadens, die Auflistung aller zu ersetzenden Gegenstände und die dazugehörigen Rechnungen.
Und zweitens: Nach dem Schaden ist oftmals vor der Streitigkeit mit dem Versicherer. Denn selbst die teuersten Versicherungsverträge bieten letztlich nur den Schutz, dem die Versicherung auch stattgibt. Denn Gesellschaften werden natürlich versuchen, ihre Kosten im Schadenfall so gering wie möglich zu halten oder ganz zu verschleppen. Zwar sollte der Versicherung in der Regel vier bis sechs Wochen Zeit gegeben werden, den Sturmschaden zu prüfen. Aber dennoch darf nicht allzu viel Zeit bei der Regulierung ins Land gehen. Auch eine Ablehnung oder unvollständiger Regulierung muss sich der Versicherungsnehmer nicht gefallen lassen, sondern kann mit Hilfe eines Anwalts dagegen vorgehen. Ohne rechtliche Unterstützung versuchen Versicherungen oftmals, Kunden unzureichend abzufinden.
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen Ihre Versicherung durchzusetzen, um Ihre Sturmschäden regulieren zu können. So umgehen Sie Fallstricke bei der Schadensabwicklung. Ich übernehme die gesamte Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft, stelle außergerichtlich oder gerichtlich eine Lösung her und sorge als Ihr Parteivertreter dafür, dass der Prozess zu Ihren Gunsten abgewickelt wird, etwa durch eine professionelle Bewertung des Schadens oder eben auch die tragfähige Berechnung der Auszahlungssumme.
Die Anwaltskosten werden bei einem Sturmschaden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Ich unterstütze Sie auch bei der Kommunikation mit Ihrem Rechtsschutzversicherer, um die Kosten der Streitigkeit mit Ihrer Versicherungsgesellschaft zu decken.
Von: Rechtsanwalt Stefan Krings, Fachanwalt im Kreis Aachen