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Tag: Nutzungsentschädigung
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Widerruf von Darlehen wegen falscher Berechnung des effektiven Jahreszinses

Baesweiler – Alle Darlehensnehmer, die ihre Immobilie nach dem 10. Juni 2010 finanziert haben, sollten die Angabe des effektiven Jahreszinses durch einen Fachanwalt überprüfen lassen. Es kann sich daraus die Möglichkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrags ergeben. In der Regel gilt für das Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen eine Frist von 14 Tagen. Diese Frist beginnt meist mit dem […]