Viele Widerrufe von Renten- und Lebensversicherungsverträge sind langwierig. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme nicht einfach ablehnen darf.
Seit einigen Jahren können Versicherungsnehmer ihre zwischen 1994 und 2007 abgeschlossenen Renten- und Lebensversicherungsverträge widerrufen und rückabwickeln, wenn die Widerrufserklärung der Verträge fehlerhaft ist oder komplett fehlt. Durch einen erfolgreichen Widerruf erhalten die Versicherungsnehmer zusätzlich zu allen eingezahlten Beiträgen auch noch eine Nutzungsentschädigung. Die Versicherer dürfen nicht wie bei einer regulären Kündigung Verwaltungs- und Vertriebskosten abziehen. Ebenso können Darlehen unter bestimmten Umständen rückabgewickelt werden, sodass eine günstigere Finanzierung abgeschlossen werden kann.
Der bei Widerrufen erfahrene Rechtsanwalt ist der beste Partner für die Prüfung und Berechnung der Ansprüche und die rechtliche Durchsetzung. Denn viele Widerrufe enden in einem Rechtsstreit, der langwierig sein kann und nicht selten vor Gericht landet, weil die Banken oder Versicherungsunternehmen den Widerruf nicht akzeptieren wollen. Bislang bestand regelmäßig das Problem, dass Rechtsschutzversicherungen die Kostenübernahme dafür verweigern. Das hat natürlich zu Unsicherheit der Betroffenen geführt, die nicht selten lieber auf den Widerruf verzichtet haben als sich dem Risiko auszusetzen, auf den Kosten für Anwalt und Gerichtsprozess sitzen zu bleiben.
Der Bundesgerichtshof hat allerdings die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 4. Juli 2018 entscheidend gestärkt (Az.: IV ZR 200/16). In dem konkreten Fall hatte die Versicherung die Kostenübernahme abgelehnt, weil der Kunde den Kreditvertrag vor der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen habe (sogenannte Vorerstreckungsklausel). Für den Bundesgerichtshof ist diese Vorerstreckungsklausel der Rechtsschutzversicherung aber intransparent und damit unwirksam. Durch das Urteil des BGH ist es ebenso möglich, eine Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung zu erhalten, auch wenn die Versicherung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehens- oder Lebensversicherungsvertrags noch nicht bestanden hatte.
Das bedeutet: Mit diesem Urteil des Bundesgerichtshofs ist den Rechtsschutzversicherern ein wichtiges Argument genommen worden, wenn sie Deckungszusagen verweigern wollen. Versicherungs- und Kreditnehmer sollten sich bei einem Widerruf also nicht gleich von einer Ablehnung der Kostenübernahme durch den Rechtschutzversicherer entmutigen lassen, sondern einem spezialisierten Rechtsanwalt die Kommunikation mit der Gesellschaft überlassen.
Ich übernehme für meine Mandanten die gesamte Prüfung und Berechnung aller Ansprüche bei einem Widerruf von Renten- und Lebensversicherungsverträge sowie Darlehen und stelle auch die Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung sicher.
Von Rechtsanwalt Stefan Krings, Fachanwalt im Kreis Aachen