Baesweiler – Alle Darlehensnehmer, die ihre Immobilie nach dem 10. Juni 2010 finanziert haben, sollten die Angabe des effektiven Jahreszinses durch einen Fachanwalt überprüfen lassen. Es kann sich daraus die Möglichkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrags ergeben.
In der Regel gilt für das Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen eine Frist von 14 Tagen. Diese Frist beginnt meist mit dem Erhalt der Vertragsunterlagen. Werden in den Unterlagen alle rechtlichen Vorgaben eingehalten, bleibt es auch zwingend bei dieser Frist. Dann gilt dann aber eben nicht, wenn die Widerrufsbelehrung oder andere vertragliche Inhalte fehlerhaft sind. Das bedeutet: Falsche Widerrufsbelehrungen können dazu führen, dass Kreditverträge auch nach Jahren noch widerrufen werden können.
Ein Urteil zeigt nun: Das ist auch möglich, wenn falsche Angaben zum Effektivzins bei einem Darlehensvertrag gemacht wurden, wie das Oberlandesgericht (OLG) Köln zugunsten eines Verbrauchers entschieden hat, der gegen eine Sparkasse geklagt hatte. Hintergrund war die Finanzierung einer Immobilie mittels mehrerer Darlehensverträge aus den Jahren 2004 und 2011, die der Kunde 2016 widerrufen wollte. Das hatte die Sparkasse abgelehnt, die den effektiven Jahreszins mit 3,70 Prozent angegeben hatte. Der Rechtsanwalt des Kunden konnte aber einen Berechnungsfehler nachweisen, sodass das Oberlandesgericht im Urteil feststellte, dass der Effektivzins zu gering angegeben sei, weshalb der Jahre nach Vertragsschluss erklärte Widerruf wirksam war.
Das bedeutet: Alle Darlehensnehmer, die ihre Immobilie nach dem 10. Juni 2010 finanziert haben, sollten die Angabe des effektiven Jahreszinses durch einen Fachanwalt überprüfen lassen. Das kann hohe wirtschaftliche Vorteile bringen. Schließlich führt der wirksame Widerruf dazu, dass der Darlehensnehmer aus der laufenden Zinsbindung aussteigen und zu den aktuell niedrigen Konditionen neu finanzieren kann.
Wichtig sind die professionelle Bewertung und Berechnung. Auf Geratewohl wird ein Widerruf keinen Erfolg haben. Ich prüfe die rechtlichen Erfolgsaussichten des Widerrufs, nehme sämtliche Berechnungen der Ansprüche und Gegenansprüche für die Mandanten vor und führe für sie auch die Individualklage vor Landgerichten gegen die finanzierende Bank. Ebenso übernehme ich die Kommunikation mit der Rechtschutzversicherung, um die Kostenübernahme der Widerrufsklage sicherzustellen.
Von: Rechtsanwalt Stefan Krings, Fachanwalt im Kreis Aachen