Kreditnehmer können durch ein neues Urteil zwischen 2010 und 2016 abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufen erhalten so die Möglichkeit, einen neuen Vertrag zu vergünstigten Konditionen abzuschließen. Ihr Fachanwalt im Kreis Aachen hilft dabei!
Schon vor einigen Jahren haben deutsche Gerichte Kreditnehmern ermöglicht, aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen aus Darlehensverträgen auszusteigen – auch wenn diese schon lange liefen. Auf diese Weise konnten beispielsweise Hauskäufer teure Kreditverträge widerrufen und erheblich günstigere abschließen.
Im Herbst 2018 hat ein bayerisches Landgericht aus Basis eines Urteils des Bundesgerichtshofs festgestellt, dass Banken wieder mit einer unzulässigen Klausel gearbeitet haben. Durch den Einbau der sogenannten Aufrechnungsklausel in Kreditverträge sind diese unwirksam, sodass sich für wahrscheinlich viele 10.000 Darlehensverträge neue Widerrufsmöglichkeiten eröffnen – laut einhelliger Expertenmeinung finde sich eine entsprechende Klausel in nahezu allen Vertragswerken deutscher Banken und Sparkassen, natürlich auch bei Kunden in Aachen, Baesweiler, Alsdorf und Co. Der Hintergrund: Eine Aufrechnungsklausel, mit der ein Kunde gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, benachteilige laut dem Bundesgerichtshof den Verbraucher übermäßig.
Das bedeutet: Unter diesen Umständen können Kreditnehmer ihre zwischen 2010 und 2016 abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufen und erhalten so die Möglichkeit, wieder einen neuen Vertrag zu vergünstigten Konditionen abzuschließen. Das kann die Finanzierungsdauer je nach Neuvertrag natürlich maßgeblich reduzieren, schließlich sind aktuell Baufinanzierungen mit einer zehnjährigen Zinsbindung für unter ein Prozent jährlich zu bekommen.
Dazu kommt als weitere positive Nachricht für Kreditnehmer: Da bei einem Widerruf mehrere Jahre bis zur Rückabwicklung des Vertrags vergehen können, hat das Landgericht festgestellt, dass sämtliche Zahlungen aus dieser Zeit nach dem Widerruf als Tilgung verrechnet werden. Will heißen, faktisch wird dadurch ein zinsloses Darlehen für die Zeit nach dem Widerruf gewährt.
Banken und Sparkassen sind natürlich nicht darauf erpicht, Widerrufe von Darlehensverträgen zuzulassen. Ich bin als Fachanwalt auf dieses Thema spezialisiert, kann die Ansprüche von Kreditnehmern prüfen und berechnen und deren Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor dem Richter vertreten. Manchmal hilft schon ein rechtssicheres Schreiben, um die Kündigung aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung durchzusetzen und in der Folge wesentlich günstiger neu finanzieren zu können.
Von Rechtsanwalt Stefan Krings, Fachanwalt im Kreis Aachen
Schon vor einigen Jahren haben deutsche Gerichte Kreditnehmern ermöglicht, aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen aus Darlehensverträgen auszusteigen – auch wenn diese schon lange liefen. Auf diese Weise konnten beispielsweise Hauskäufer teure Kreditverträge widerrufen und erheblich günstigere abschließen.
Im Herbst 2018 hat ein bayerisches Landgericht aus Basis eines Urteils des Bundesgerichtshofs festgestellt, dass Banken wieder mit einer unzulässigen Klausel gearbeitet haben. Durch den Einbau der sogenannten Aufrechnungsklausel in Kreditverträge sind diese unwirksam, sodass sich für wahrscheinlich viele 10.000 Darlehensverträge neue Widerrufsmöglichkeiten eröffnen – laut einhelliger Expertenmeinung finde sich eine entsprechende Klausel in nahezu allen Vertragswerken deutscher Banken und Sparkassen, natürlich auch bei Kunden in Aachen, Baesweiler, Alsdorf und Co. Der Hintergrund: Eine Aufrechnungsklausel, mit der ein Kunde gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, benachteilige laut dem Bundesgerichtshof den Verbraucher übermäßig.
Das bedeutet: Unter diesen Umständen können Kreditnehmer ihre zwischen 2010 und 2016 abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufen und erhalten so die Möglichkeit, wieder einen neuen Vertrag zu vergünstigten Konditionen abzuschließen. Das kann die Finanzierungsdauer je nach Neuvertrag natürlich maßgeblich reduzieren, schließlich sind aktuell Baufinanzierungen mit einer zehnjährigen Zinsbindung für unter ein Prozent jährlich zu bekommen.
Dazu kommt als weitere positive Nachricht für Kreditnehmer: Da bei einem Widerruf mehrere Jahre bis zur Rückabwicklung des Vertrags vergehen können, hat das Landgericht festgestellt, dass sämtliche Zahlungen aus dieser Zeit nach dem Widerruf als Tilgung verrechnet werden. Will heißen, faktisch wird dadurch ein zinsloses Darlehen für die Zeit nach dem Widerruf gewährt.
Banken und Sparkassen sind natürlich nicht darauf erpicht, Widerrufe von Darlehensverträgen zuzulassen. Ich bin als Fachanwalt auf dieses Thema spezialisiert, kann die Ansprüche von Kreditnehmern prüfen und berechnen und deren Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor dem Richter vertreten. Manchmal hilft schon ein rechtssicheres Schreiben, um die Kündigung aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung durchzusetzen und in der Folge wesentlich günstiger neu finanzieren zu können.
Von Rechtsanwalt Stefan Krings, Fachanwalt im Kreis Aachen