Viele Autokredite enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Daher können diese widerrufen und rückabgewickelt werden. Die Berechnungen der Ansprüche und die Klage gegen die Bank sollten von einem erfahrenen Rechtsanwalt durchgeführt werden.
Die Möglichkeit, auch nach mehreren Jahren vom Kaufvertrag eines Autos zurückzutreten und das Geld zurückzuerhalten, haben nicht nur Kunden, die vom Abgasskandal betroffen sind. Denn auch in vielen Autokreditverträgen finden sich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, sodass diese Kfz-Darlehen rückabgewickelt werden können.
Das betrifft nicht nur Kredite von den Autobanken der jeweiligen Hersteller, sondern auch Autokredite, die das Autohaus zwischen dem Kunden und anderen Banken vermittelt hat, etwa bei der Commerz Finanz GmbH oder der Santander Consumer Bank. Dabei sind sowohl ältere als auch neuere Verträge betroffen. Die Praxis zeigt, dass besonders Verträgen, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, sehr oft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten und dass sich daher bei diesen Verträgen eine Prüfung durch den Rechtsanwalt besonders lohnt. Gegner bei Widerrufen von Autokreditverträgen ist immer die finanzierende Bank.
Wie bei Renten- und Lebensversicherungsverträgen führt die fehlerhafte Widerrufsbelehrung auch bei Autokreditverträgen dazu, dass die Widerrufsfrist nie beginnt und Kunden damit jederzeit vom Kreditvertrag zurücktreten können. Sie können also noch heute widerrufen, den Vertrag rückabwickeln und ihr Auto zurückgeben.
Dem Kunden stehen beim Widerruf und der anschließenden Rückabwicklung unter bestimmten Umständen Zins- und Tilgungsleistungen, eine etwaige Anzahlung und bei Verträgen bis zum 13. Juni 2014 Verzugszinsen auf Zins- und Tilgungsleistungen (fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu. Ebenso werden Kunden auf diesem Weg auch noch die oft mit abgeschlossene Restschuldversicherung los und bekommen zeitanteilig die nicht verbrauchten Prämien zurück.
Die Bank erhält dabei das Auto zurück und eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Fahrzeugs. Die genaue Berechnung dieser Nutzungsentschädigung ist eine komplexe Angelegenheit und sollte von einem erfahrenen Rechtsanwalt durchgeführt werden.
Ich nehme sämtliche Berechnungen der Ansprüche und Gegenansprüche für die Mandanten vor und führe für sie auch die Individualklage vor Landgerichten gegen die finanzierende Bank. Ebenso übernehme ichdie Kommunikation mit der Rechtschutzversicherung, um die Kostenübernahme der Widerrufsklage sicherzustellen.Von: Rechtsanwalt Stefan Krings, Fachanwalt im Kreis Aachen